Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Februar 2007 – Dikigorikos Syllogos Ioanninon/Parlament und Rat
(Rechtssache T-449/05)
„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2005/36/EG des Parlaments und des Rates – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Niederlassungsfreiheit – Rechtsanwälte – Kein unmittelbares und individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Randnrn. 58-85)
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Über die Anträge auf Zulassung als Streithelfer braucht nicht entschieden zu werden.
3.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Parlaments und des Rates.
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