Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. März 2006 − Sumitomo Chemical Agro Europe und Philagro France/Kommission
(Rechtssache T‑454/05 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Richtlinie 91/414/EWG – Zulässigkeit“
Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Zulässigkeit der Klage – Unerheblichkeit – Grenzen (Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 1 Absatz 2) (vgl. Randnr. 46)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung einer angeblich in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2005 enthaltenen Entscheidung und Erlass bestimmter einstweiliger Anordnungen in Bezug auf das bei der Kommission geführte Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Procymidon in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1)
Tenor
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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