26.1.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 22/7
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. November 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-119/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Auftragsvergabe ohne Ausschreibung - Vergabe von Krankentransportdiensten in der Toskana)
(2008/C 22/13)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis und D. Recchia im Beistand von M. Mollica, avvocato)
Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: I. Braguglia im Beistand von G. Fiengo, avvocato, und S. Varone, avvocato)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 11, 15 und 17 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) — Auftragsvergabe ohne Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung — Vergabe von Krankentransportdiensten in der Toskana
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
(1) ABl. C 131 vom 3.6.2006.
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