23.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/14
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 18. Dezember 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-186/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Bewässerungsgebiet des Kanals Segarra-Garrigues [Lérida])
(2008/C 51/23)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Recchia und A. Alcover San Pedro)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: F. Díez Moreno)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Artikel 2, 3 sowie 4 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) — Bewässerungsvorhaben für das Bewässerungsgebiet des Kanals Segarra-Garrigues (Lérida)
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat mit der Genehmigung des Bewässerungsvorhabens im Bewässerungsgebiet des Kanals Segarra-Garrigues in der Provinz Lérida gegen seine Verpflichtung aus Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung verbotener Umweltbeeinträchtigungen in den von diesem Vorhaben betroffenen Gebieten, die zu besonderen Schutzgebieten hätten erklärt werden müssen, zu treffen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 154 vom 1.7.2006.
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