8.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 285/5
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 11. September 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-305/06 (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kombinierter Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - Richtlinie 92/106/EWG - Ablaufverkehr auf der Straße, der Bestandteil des kombinierten Verkehrs ist - Nächstgelegener geeigneter Bahnhof)
(2008/C 285/06)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Zavvos und K. Simonsson)
Beklagte: Hellenische Republik (Bevollmächtigte: S. Chala)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 2 und 4 der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 368, S. 38) — Ablaufverkehr auf der Straße, der Bestandteil des kombinierten Verkehrs ist — Erfordernis einer griechischen Zulassung für Lastkraftwagen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
(1) ABl. C 224 vom 16.9.2006.
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