1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/2
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 9. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-480/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Nichtdurchführung eines förmlichen europaweiten Verfahrens für die Vergabe von Abfallverwertungsleistungen - Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften)
2009/C 180/03
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis und B. Schima)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: M. Lumma und C. Schulze-Bahr im Beistand von Rechtsanwalt C. von Donat)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III, IV, V und VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209 vom 24. Juli 1992, S. 1) — Vergabe eines Auftrags über Abfallentsorgungsleistungen ohne förmliche gemeinschaftsweite Ausschreibung an eine öffentliche Einrichtung durch vier Landkreise
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
(1) ABl. C 20 vom 27.1.2007.
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