21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/4
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2008 — British Aggregates Association/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-487/06 P) (1)
(Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Umweltabgabe auf Granulat im Vereinigten Königreich)
(2009/C 44/06)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: British Aggregates Association (Prozessbevollmächtigte: C. Pouncey, Solicitor, L. Van den Hende, advocaat)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Flett, B. Martenczuk und T. Scharf) und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: T. Harris, M. Hall und G. Facenna)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 13. September 2006 in der Rechtssache T-210/02, British Aggregates Association/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 1478 final der Kommission vom 24. April 2002, keine Einwände gegen die Regelung der Abgaben auf Granulat aus Abbaustellen im Vereinigten Königreich (staatliche Beihilfe N 863/01 — Vereinigtes Königreich/Granulatabgabe) zu erheben, als unbegründet abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. September 2006, British Aggregates Association/Kommission (T-210/02), wird aufgehoben.
2.
Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 42 vom 24.2.2007.
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