23.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/25
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 13. Dezember 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-528/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/98/EG - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - Nicht fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 51/40)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: E. Montaguti)
Beklagter: Königreich Belgien (Bevollmächtigte: D. Haven)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345, S. 90) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 42 vom 24.2.2007.
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