26.1.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 22/18
Beschluss des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2007 — Bart Nijs/Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-495/06 P) (1)
(Rechtsmittel - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Entscheidung über die endgültige Erstellung der Beurteilung - Entscheidung, einen anderen Beamten in die Besoldungsgruppe eines Übersetzer-Überprüfers zu befördern - Antrag auf Schadensersatz - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
(2008/C 22/35)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Bart Nijs (Prozessbevollmächtigter: F. Rollinger, avocat)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: T. Kennedy)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 3. Oktober 2006, Nijs/Rechnungshof (T-171/05), mit dem das Gericht die Klage, die zum einen auf Aufhebung der Entscheidung über die endgültige Erstellung der Beurteilung des Klägers für das Beförderungsjahr 2003, der Entscheidung über die Vergabe der Verdienstpunkte des Klägers für das Beförderungsjahr 2003, der Entscheidung, ihn im Jahr 2004 nicht zu befördern, und der Entscheidung, die Beschwerde gegen diese Entscheidungen zurückzuweisen, sowie zum anderen auf Schadensersatz gerichtet war, abgewiesen hat, soweit sie auf andere Gründe als das Fehlen einer Begründung gestützt wurde.
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Nijs trägt die Kosten.
(1) ABl. C 42 vom 24.2.2007.
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