Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 8. Februar 2007 – Kommission/Slowakei
(Rechtssache C‑114/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 96/48/EG – Transeuropäische Netze – Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems – Nichtumsetzung“
Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (ABl. L 235, S. 6)
Tenor
Die Slowakische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Die Slowakische Republik trägt die Kosten.
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