Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 14. Dezember 2006 – Kommission/Luxemburg
(Rechtssache C-198/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 1999/94/EG – Neue Personenkraftwagen – Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen“
Vertragsverletzungsverfahren – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebliche Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Erstellung oder Übermittlung des in Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. 2000, L 12, S. 16) vorgesehenen Berichts an die Kommission
Tenor
1.
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen verstoßen, dass es nicht den in Artikel 9 der Richtlinie vorgesehenen Bericht erstellt hat.
2.
Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
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