URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer)
18. Juli 2007
Rechtssache C‑213/06 P
Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR)
gegen
Georgios Karatzoglou
„Rechtsmittel – Bediensteter auf Zeit – Kündigung des Vertrags“
Gegenstand: Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Februar 2006, Karatzoglou/EAR (T‑471/04, Slg. ÖD 2006, I-A-2-35 und II-A-2-157), wegen Aufhebung dieses Urteils
Entscheidung: Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Gericht erster Instanz.
Leitsätze
Beamte – Grundsätze – Vertrauensschutz
(Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Art. 47 bis 50)
Der Umstand, dass die Änderung des Vertrags eines Zeitbediensteten eine unklare Situation geschaffen hat, die den Eindruck erwecken konnte, dass die Verwaltung ihre Kündigungsbefugnis nach den Art. 47 bis 50 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten beschränkt hat, begründet bei dem Bediensteten kein berechtigtes Vertrauen hinsichtlich der Dauer seines Arbeitsvertrags. Eine unsichere vertragliche Situation kann nämlich nicht die Grundlage konkreter Zusicherungen durch die Verwaltung sein, die für die Entstehung des berechtigten Vertrauens notwendig sind.
Im Übrigen kann in dieser Hinsicht nicht der Grundsatz geltend gemacht werden, dass die schwächere Partei eines Arbeitsvertrags erwarten kann, dass unklare Bestimmungen eines solchen Vertrags zu ihren Gunsten ausgelegt werden. Erwägungen zur Vertragssituation eines Bediensteten gegenüber seinem Arbeitgeber können nicht das Fehlen einer der für das Vorliegen eines Vertrauensschutzes erforderlichen Voraussetzungen ausgleichen.
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