Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 13. März 2008 –
Kommission / Belgien
(Rechtssache C‑227/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 28 EG und 30 EG – Maßnahmen gleicher Wirkung – Bauprodukte – Richtlinie 89/106/EWG – Fehlen harmonisierter Normen – Nationale Konformitätszeichen – Konformitätsvermutung“
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnrn. 52-69 und Tenor)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG – Nationale Regelung, die Wirtschaftsteilnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, eine De-facto-Verpflichtung auferlegt, für den Vertrieb dieser Produkte in Belgien belgische Konformitätszeichen zu erwerben
Tenor
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass es die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, veranlasst hat, belgische Konformitätszeichen zu erwerben.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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