Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Eurodomus/Gemeinde Bozen
(Rechtssache C-166/06)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen – In einem eine sachdienliche Beantwortung ausschließenden Zusammenhang gestellte Fragen (Artikel 234 EG) (Randnrn. 8-10)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile di Bolzano – Auslegung von Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union – Gebietskörperschaft, die Rechtsvorschriften erlässt, die die Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts behindern können – Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Tenor
Das vom Tribunale civile di Bolzano mit Entscheidung vom 4. Januar 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
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