Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 20. April 2007 – TEA‑CEGOS und STG/Kommission
(Rechtssache C‑189/06 P)
„Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibung eines Mehrfach-Rahmenvertrags betreffend technische Unterstützung in Form kurzfristiger Expertenleistungen zugunsten von Drittländern – Ablehnung des Angebots der Rechtsmittelführerinnen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (vgl. Randnrn. 29-31)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. Februar 2006, TEA‑CEGOS u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen T‑376/05 und T‑383/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 12. Oktober 2005 über die Ablehnung der Angebote der Rechtsmittelführerinnen im Rahmen der Ausschreibung „EuropeAid/119860/C/SV/multi-Lot 7“ und jeder weiteren von der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung im Anschluss an die Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 getroffenen Entscheidung abgewiesen hat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die TEA-CEGOS SA und die Services techniques globaux (STG) SA tragen die Kosten.
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