Beschluss des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 11. Dezember 2007 – Kommission/Übersetzungszentrum
(Rechtssache C‑269/06)
„Nichtigkeitsklage – Verweisung an das Gericht erster Instanz“
Verfahren – Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz (Art. 225 Abs. 1 Unterabs. 1 EG und 230 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 51 und 54 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 2-7)
Gegenstand
Aufhebung der Entscheidung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (CDT), den Arbeitgeberbeitrag des CDT zum Versorgungssystem der Gemeinschaften nicht zu zahlen
Tenor
Die Rechtssache C–269/06 wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften verwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Full & Egal Universal Law Academy