19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/35
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. September 2011 — Saintraint/Kommission
(Rechtssache F-103/06 REV)
(Öffentlicher Dienst - Verfahren - Wiederaufnahmeantrag - Art. 119 der Verfahrensordnung des Gerichts - Entscheidung des Gerichts - Wiederaufnahmeantrag im Zusammenhang mit einem infolge einer Klagerücknahme ergangenen Streichungsbeschluss - Rechtskraft - Fehlen - Von Amts wegen festgestellte Unzulässigkeit)
2011/C 340/69
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Antragsteller: Antoine Saintraint (La Paz, Bolivien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, C. Bernard-Glanz und A. Blot)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Streithelfer zur Unterstützung der Antragsgegnerin: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und J. Herrmann
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in der Rechtssache F-103/06, in dem am 16. September 2010 der Beschluss der Ersten Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst ergangen ist
Tenor des Urteils
1.
Der Wiederaufnahmeantrag wird als unzulässig zurückgewiesen.
2.
Der Antragsteller trägt die Kosten der Kommission.
3.
Der Rat der Europäischen Union, Streithelfer im Wiederaufnahmeverfahren, trägt seine eigenen Kosten.
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