30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/61
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Juni 2008 — Timmer/Rechnungshof
(Rechtssache F-123/06) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beschwerdefrist - Neue Tatsache - Unzulässigkeit)
(2008/C 223/114)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Marianne Timmer (Saint-Sauves-d'Auvergne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)
Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung aller von Herrn L. verfassten Beurteilungen der Klägerin sowie der damit zusammenhängenden und/oder daraus folgenden Entscheidungen einschließlich der Ernennung von Herrn L. sowie Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 326 vom 30.12.2006, S. 84.
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