19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/15
Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2011 — Mindo/Kommission
(Rechtssache T-19/06) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Zahlung der Geldbuße durch den Mitgesamtschuldner - Klägerin, über deren Vermögen während des Verfahrens ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung)
2011/C 340/28
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Mindo Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Folguera Crespo und P. Vidal Martínez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst É. Gippini Fournier, N. Khan und F. Amato, dann É. Gippini Fournier, N. Khan und L. Malferrari)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4012 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.281/B.2 — Rohtabak — Italien) und, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Mindo Srl verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Mindo Srl trägt die Kosten.
(1) ABl. C 60 vom 11.3.2006.
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