21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/39
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Oktober 2009 — Deutschland/Kommission
(Rechtssache T-21/06) (1)
(Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz [DVB-T] in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Verhältnismäßigkeit - Verteidigungsrechte)
2009/C 282/72
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: M. Lumma und C. Schulze-Bahr im Beistand von Rechtsanwältin G. Quardt)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und K. Gross)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 86 vom 8.4.2008.
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