19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/15
Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2011 — Transcatab/Kommission
(Rechtssache T-39/06) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Zurechnung des rechtswidrigen Verhaltens - Geldbußen - Verhältnismäßigkeit - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit)
2011/C 340/29
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Transcatab SpA (Caserte, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Osti und A. Prastaro)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Amato, dann V. Di Bucci und schließlich É. Gippini Fournier und L. Malferrari im Beistand von Rechtsanwalt F. Ruggeri Laderchi)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4012 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.281/B.2 — Rohtabak — Italien) und auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen Transcatab verhängten Geldbuße sowie Widerklage der Kommission auf Erhöhung der Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Widerklage der Europäischen Kommission wird abgewiesen.
3.
Die Transcatab SpA trägt ihre eigenen Kosten und 90 % der Kosten der Kommission.
4.
Die Kommission trägt 10 % ihrer eigenen Kosten.
(1) ABl. C 86 vom 8.4.2006.
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