6.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/18
Urteil des Gerichts vom 22. April 2016 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-56/06 RENV II) (1)
((Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung verwendet werden - Befreiung von der Verbrauchsteuer - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit - Angemessener Zeitraum))
(2016/C 200/25)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues, D. Colas und R. Coesme)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, N. Khan, G. Conte, D. Grespan und K. Walkerová)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Art. 5 der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien (ABl. 2006, L 119, S. 12), soweit der Französischen Republik darin aufgegeben wird, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe zurückzufordern, die sie zwischen dem 3. Februar 2002 und dem 31. Dezember 2003 auf der Grundlage der Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in der Region Gardanne (Frankreich) verwendet werden, gewährte
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten, drei Viertel der Kosten der Europäischen Kommission in den Rechtssachen T-56/06, T-56/06 RENV I und T-56/06 RENV II sowie drei Zwanzigstel der Kosten der Kommission in den Rechtssachen C-89/08 P und C-272/12 P.
3.
Die Kommission trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten in den Rechtssachen T-56/06, T-56/06 RENV I und T-56/06 RENV II sowie ein Fünftel ihrer eigenen Kosten in den Rechtssachen C-89/08 P und C-272/12 P.
(1) ABl. C 96 vom 22.4.2006.
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