7.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/12
Urteil des Gerichts vom 16. November 2011 — Sachsa Verpackung/Kommission
(Rechtssache T-79/06) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung der Preise - Zuteilung der Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich - Aufteilung der Kunden - Austausch individualisierter Informationen - Nachweis der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Verhältnismäßigkeit - Mildernde Umstände - Mitläuferrolle)
2012/C 6/18
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sachsa Verpackung GmbH (Wieda, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Puel und L. François-Martin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Castillo de la Torre und F. Arbault, dann F. Castillo de la Torre und N. von Lingen)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 — Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff oder, hilfsweise, auf Abänderung dieser Entscheidung
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Gascogne Sack Deutschland GmbH trägt die Kosten.
(1) ABl. C 96 vom 22.4.2006.
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