5.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 133/21
Urteil des Gerichts vom 21. März 2012 — Marine Harvest Norway und Alsaker Fjordbruk/Rat
(Rechtssache T-113/06) (1)
(Dumping - Einfuhren von Lachs mit Ursprung in Norwegen - Definition des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft - Gleichartige Ware - Bildung der Stichprobe unter den Gemeinschaftsherstellern)
2012/C 133/40
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerinnen: Marine Harvest Norway AS als Rechtnachfolgerin der Fjord Seafood Norway AS (Bergen, Norwegen), und Alsaker Fjordbruk AS (Onarheim, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. M. Juuhl-Langseth und P. Dyrberg)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix und B. Driessen im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Stancanelli und K. Talabér-Ritz, dann K. Talabér-Ritz, T. Scharf und H. van Vliet im Beistand von E. McGovern, Barrister)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen (ABl. L 15, S. 1)
Tenor
1.
Die Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen wird für nichtig erklärt, soweit sie die Marine Harvest Norway AS als Rechtnachfolgerin der Fjord Seafood Norway AS für die auf deren Importe bis 18. September 2007 angewendeten Antidumpingzölle und die Alsaker Fjordbruk AS betrifft.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Marine Harvest Norway als Rechtnachfolgerin der Fjord Seafood Norway und die Kosten der Alsaker Fjordbruk.
4.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 131 vom 3.6.2006.
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