26.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 347/27
Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2011 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-139/06) (1)
(Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats festgestellt wird - Zwangsgeld - Erlass gewisser Maßnahmen durch den Mitgliedstaat - Zahlungsaufforderung - Zuständigkeit der Kommission - Zuständigkeit des Gerichts)
2011/C 347/39
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und S. Gasri, dann E. Belliard, G. de Bergues und B. Cabouat)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. van Rijn, K. Banks und F. Clotuche-Duvieusart)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: S. Behzadi-Spencer, T. Harris und C. Murrell)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 659 endg. der Kommission vom 1. März 2006 über die Aufforderung zur Zahlung des Zwangsgelds, das in Durchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich (C-304/02, Slg. 2005, I-6263), geschuldet wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 165 vom 15.7.2006.
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