15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/47
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2008 — Sviluppo Italia Basilicata/Kommission
(Rechtssache T-176/06) (1)
(Europäischer Fonds für regionale Entwicklung [EFRE] - Herabsetzung der finanziellen Beteiligung - Nichtigkeitsklage - Risikokapitalfonds - Frist für die Durchführung der Investitionen - Verfahren - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Begründung - Schadensersatzklage)
(2008/C 209/81)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Sviluppo Italia Basilicata SpA (Potenza, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, D. Fioretti, S. Frazzani und R. Sciaudone)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und M. Velardo im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006)1706 der Kommission vom 20. April 2006 über die Herabsetzung der im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Strukturinterventionen in unter das Ziel 1 fallenden Regionen in Italien gewährten finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugunsten der globalen Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der in der Region Basilicata in Italien tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Antrag auf Ersatz des durch diese Entscheidung verursachten Schadens
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Sviluppo Italia Basilicata SpA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 190 vom 12.8.2006.
Full & Egal Universal Law Academy