30.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 226/22
Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 — Solvay Solexis/Kommission
(Rechtssache T-195/06) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Zuwiderhandlung - Begriffe „Vereinbarung“ und „abgestimmte Verhaltensweise“ - Akteneinsicht - Geldbußen - Gleichbehandlung - Mitteilung über Zusammenarbeit - Begründungspflicht)
2011/C 226/42
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Solvay Solexis SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Salonico und G. L. Zampa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Di Bucci und F. Amato, dann V. Di Bucci und V. Bottka)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1766 final der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat) sowie auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Solvay Solexis SpA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 212 vom 2.9.2006.
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