15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/47
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 1. Juli 2008 — Kommission/D
(Rechtssache T-262/06 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Aufhebung der Entscheidung der Kommission im ersten Rechtszug - Berufskrankheit - Weigerung, die Krankheit, an der der Beamte leidet, oder ihre Verschlimmerung als Berufskrankheit anzuerkennen - Zulässigkeit des Rechtsmittels - Zulässigkeit des im ersten Rechtszug geprüften Klagegrundes - Rechtskraft)
(2008/C 209/82)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: J. Currall)
Anderer Verfahrensbeteiligter: D (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Van Rossum, S. Orlandi, J.-N. Louis, A. Coolen und É. Marchal)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Axa Belgium (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte C. Goossens, P. Meessen und S. Wilmet, dann Rechtsanwälte C. Goossens und P. Meessen)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 12. Juli 2006, D/Kommission (F-18/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 12. Juli 2006, D/Kommission (F-18/05), wird aufgehoben.
2.
Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 294 vom 2.12.2006.
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