20.6.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 141/38
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. April 2009 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-281/06) (1)
(EAGFL - Abteilung „Garantie“ - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger - Unregelmäßigkeiten bei den Qualitätskontrollen - Art der angewandten finanziellen Berichtigung - Verhältnismäßigkeit)
2009/C 141/77
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez, abogado del estado)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 2), soweit sie eine finanzielle Berichtigung für die Ausgaben vorsieht, die das Königreich Spanien in Bezug auf die Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger in den Wirtschaftsjahren 2002 und 2003 gemeldet hat
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 294 vom 2.12.2006.
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