14.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 145/19
Urteil des Gerichts vom 24. März 2011 — Viega/Kommission
(Rechtssache T-375/06) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde Umstände)
2011/C 145/26
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Viega GmbH & Co. KG (Attendorn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte J. Burrichter, T. Mäger und F. Bulst, dann Rechtsanwälte J. Burrichter, T. Mäger und M. Röhrig,)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Nijenhuis und V. Bottka als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt A. Böhlke)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 (EG) und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 — Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit der Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Viega GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
(1) ABl. C 42 vom 24.2.2007.
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