4.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 153/38
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. April 2009 — HALTE/Kommission
(Rechtssache T-58/06) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beschwerde - Untätigkeitsklage - Stellungnahme der Kommission, mit der die Untätigkeit beendet wird - Erledigung der Hauptsache)
2009/C 153/74
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Honorable Association de Logisticiens et de Transporteurs Européens (HALTE) (Neuilly-sur-Seine, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Lesquins)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Giolito und E. Righini)
Gegenstand
Klage nach Art. 232 EG auf Feststellung, dass die Kommission gegen ihre gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, indem sie kein förmliches Prüfverfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG eingeleitet und keine einstweiligen Maßnahmen in Bezug auf die Beihilfe, die im Rahmen der Übertragung der Sernam SA gewährt worden sein soll, angeordnet hat
Tenor
1.
Die Hauptsache wird für erledigt erklärt.
2.
Die Honorable Association de Logisticiens et de Transporteurs Européens (HALTE) und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 96 vom 22. April 2006.
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