23.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 219/16
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. Juni 2011 — Eurallumina/Kommission
(Rechtssache T-62/06 RENV R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)
2011/C 219/22
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Eurallumina SpA (Portoscuso, Italien) (Prozessbevollmächtigte: R. Denton und L. Martin Alegi, Solicitors)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, N. Khan, D. Grespan und K. Walkerová)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die von Frankreich, Irland und Italien gewährte Befreiung von der Verbrauchsteuer für Mineralöle, die als Brennstoff zur Aluminiumherstellung in der Region von Gardanne, in der Region Shannon und auf Sardinien verwendet werden (ABl. 2006, L 119, S. 12), soweit sie die Klägerin betrifft
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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