Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2008 – Tomorrow Focus/HABM – Information Builders (Tomorrow Focus)
(Rechtssache T-90/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Tomorrow Focus – Ältere Gemeinschaftsbildmarke FOCUS – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 14, 37)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Januar 2006 (Sache R 116/2005‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Information Builders (Netherlands) BV und der Tomorrow Focus AG
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Tomorrow Focus AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke Tomorrow Focus für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 – Anmeldung Nr. 2382455
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Information Builders (Netherlands) BV
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Bildmarke Focus für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 42 (Gemeinschaftsmarke Nr. 68585)
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde für die Klassen 9 und 42 zurückgewiesen
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, Zurückweisung der Anmeldung für bestimmte Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 sowie Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Tomorrow Focus AG trägt die Kosten.
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