Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 30. Januar 2008 – Japan Tobacco/HABM –Torrefacção Camelo (CAMELO)
(Rechtssache T‑128/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke CAMELO – Ältere nationale Bildmarke CAMEL – Relatives Eintragungshindernis – Keine Gefahr der unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Kein Verstoß gegen die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren – Art. 74 der Verordnung Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer bekannten identischen oder ähnlichen älteren Marke – Erweiterung des Schutzes der bekannten älteren Marke auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 56-66)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Februar 2006 (Sache R 669/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Japan Tobacco, Inc. und der Torrefacção Camelo L da
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Torrefacção Camelo Lda
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Marke mit Bildelementen (Kamel, Pyramiden, Palmen) und dem Namen CAFÉ TORREFACTO CAMPO MAIOR CAMELO CAFÉ ESPECIAL PURO Torrefacção Camelo Lda CAMPO MAIOR-PORTUGAL für Waren der Klasse 30 – Anmeldung Nr. 1469121
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Japan Tobacco, Inc.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Bildmarke CAMEL für Waren der Klassen 22 und 34
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3.
Die Torrefacção Camelo Lda trägt ihre eigenen Kosten.
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