Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. September 2008 – Gerson/HABM (Teilweise gelber Farbfilter)
(Rechtssache T‑201/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke – Teilweise gelber Farbfilter – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23-26)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2006 (Sache R 1387/2005‑2) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens, bestehend aus einem nahe seiner Spitze gelben Farbfilter, als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Louis M. Gerson Co., Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Dreidimensionale Marke in Form eines teilweise gelben Farbfilters für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 21 – Anmeldung Nr. 3969367
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Louis M. Gerson Co., Inc. trägt die Kosten.
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