2.9.2006
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 212/30
Klage, eingereicht am 23. Juni 2006 — ARBOS/Commission
(Rechtssache T-161/06)
(2006/C 212/54)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: ARBOS, Gesellschaft für Musik und Theater (Klagenfurt, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Karl)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge der Klägerin
—
der Beklagten aufzuerlegen, dem Kläger EUR 38 545,42 zuzüglich 12 % Zinsen seit dem 1.1.2001 und EUR 27 618,91 zuzüglich 12 % Zinsen seit dem 1.3.2003 zu Händen des Klagevertreters zu zahlen;
—
der Beklagten aufzuerlegen, dem Kläger EUR 26.459,38 netto an vorprozessualen Interventionskosten sowie die Kosten dieses Rechtsstreits zu ersetzen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin begehrt von der Europäischen Kommission nach Artikel 288 EG den Ersatz jenen Schadens, der ihm durch die unberechtigte Einhaltung von Fördergeldern entstanden sein soll. Sie stützt ihren Anspruch auf zwei Förderungsverträge, die im Jahre 2000 und 2002 zur Kulturförderung abgeschlossen wurden und deren Anhänge jeweils eine Schiedsklausel beinhalten.
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