28.10.2006
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 261/22
Klage, eingereicht am 28. August 2006 — Eyropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-232/06)
(2006/C 261/42)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Eyropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis and N. Keramidas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der GD TAXUD, das Angebot der Klägerin als nicht erfolgreich zu werten und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, für nichtig zu erklären;
—
die GD TAXUD zu verurteilen, die Kosten der Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage zahlen, auch wenn die Klage abgewiesen wird;
—
die GD TAXUD zu verurteilen, der Klägerin den ihr durch das fragliche Vergabeverfahren entstandenen Schaden zu ersetzen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit dieser Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung der GD TAXUD vom 19. Juni 2006, mit der ihr Angebot im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens TAXUD/2005/AO-001 „Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich Spezifikation, Entwicklung, Pflege und Support für IT-Systeme über Zölle im Rahmen von IT-Projekten der Generaldirektion Steuern und Zollunion (CUST-DEV)“ (ABl. 2005, S 117 — 115222) zurückgewiesen und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben worden ist.
Zur Stützung ihrer Anträge macht die Klägerin geltend, dass die GD TAXUD im Vergabeverfahren die in der Haushaltsordnung und deren Durchführungsbestimmungen festgelegten Verfahrenserfordernisse nicht beachtet habe, so dass es zu einer Ungleichbehandlung der Bieter und zu Verstößen gegen die Grundsätze der Transparenz und der ordnungsgemäßen Verwaltung gekommen sei. Außerdem enthalte die Entscheidung der GD TAXUD offensichtliche Beurteilungsfehler und überschreite das Ermessen, über das die europäischen Organe bei der Wertung der Angebote verfügten, erheblich.
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