27.1.2007
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 20/21
Klage, eingereicht am 5. Dezember 2006 — Dura Vermeer Infra/Kommission
(Rechtssache T-352/06)
(2007/C 20/31)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Dura Vermeer Infra BV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Slotboom)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
Art. 1 Buchst. d und Art. 2 Buchst. d der Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit sie die Haftung der Dura Vermeer Infra betreffen, und
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin ficht die Entscheidung der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/38.456 — Bitumen — NL) an, mit der wegen einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG eine Geldbuße gegen sie verhängt wurde.
Sie stützt ihre Klage auf die gleichen Klagegründe und Argumente wie die Klägerin in der Rechtssache T-351/06, Dura Vermeer Groep NV/Kommission.
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