Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2007 – wheyco/Kommission
(Rechtssache T-6/06)
„Staatliche Beihilfen – Anreizelement – Nichtigkeitsklage – Handlung, die Rechtswirkungen erzeugt – Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Klage eines durch eine staatliche Beihilfe begünstigten Unternehmens gegen die Entscheidung der Kommission, mit der diese Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 89-105)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 6. September 2005 über die staatliche Beihilfe N 363/2004 für den Neubau eines Molkeveredelungswerks in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) (ABl. 2005, C 262, S. 5)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die wheyco GmbH trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy