Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. September 2006 – Lademporiki und Parousis & Sia/Kommission
(Rechtssache T-92/06)
„Außervertragliche Haftung – EAGFL-Zuschuss – Strafrechtliche Verfolgung und verwaltungsrechtliche Sanktionen im Inland – Weigerung der Kommission, Stellung zu nehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Klage, die zum Teil offensichtlich unzulässig ist und der zum Teil jede rechtliche Grundlage fehlt“
1. Schadensersatzklage – Klage von Unternehmen, die wegen der Ausstellung falscher Rechnungen zwecks Erlangung eines Gemeinschaftszuschusses strafrechtlich verfolgt und mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen belegt werden (Artikel 226 EG und 288 Absatz 2 EG) (vgl. Randnr. 25)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Artikel 226 EG und 288 Absatz 2 EG) (vgl. Randnrn. 29-30)
Gegenstand
Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der den Klägerinnen durch die strafrechtliche Verfolgung ihres Geschäftsführers in Griechenland und durch die Entscheidung der Kommission, die am 29. Juli 2004 von Lademporiki eingereichte Beschwerde nicht weiterzuverfolgen, entstanden sein soll
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten.
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