Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 22. November 2007 – Investire Partecipazioni/Kommission
(Rechtssache T-102/06)
„Nichtigkeitsklage – EFRE – Kürzung des Zuschusses – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 44, 47-49, 52-54)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2005) 4683 der Kommission vom 25. November 2005 über die Kürzung des vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Entscheidung C (97) 2199 vom 27. Juli 1997 über die Genehmigung eines Zuschusses des EFRE zugunsten der im Einheitlichen Programmplanungsdokument 1997-1999 für die Region Piemont (Italien) im Rahmen des Zieles 2 vorgesehenen Maßnahmen
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.
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