Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. Dezember 2007 – Regione Siciliana / Kommission
(Rechtssache T-156/06)
„Europäischer Sozialfonds (ESF) – Kürzung der ursprünglich bewilligten finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft – Nichtigkeitsklage – Regionale oder lokale Einheit – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche und juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 41, 43-47, 51-54, 64, 67, 70)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 1171 der Kommission vom 23. März 2006 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) an einem operationellen Programm für die Region Sizilien, das sich in das gemeinschaftliche Förderkonzept der Strukturinterventionen für das Ziel Nr. 1 in Italien (Zeitraum 1994–1999) einfügt
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Regione Siciliana trägt die Kosten.
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