26.1.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 22/13
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 29. November 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-6/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/74/EG - Schutz der Arbeitnehmer - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers)
(2008/C 22/25)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Enegren und R. Vidal Puig)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: F. Díez Moreno)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 270, S. 10) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, fristgerecht erlassen hat.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 56 vom 10.3.2007.
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