8.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 64/11
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. Januar 2008 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation — Frankreich) — Paul Chevassus-Marche/Groupe Danone, Société Kro beer brands SA (BKSA), Société Évian eaux minérales d'Évian SA (SAEME)
(Rechtssache C-19/07) (1)
(Rechtsangleichung - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Provisionsanspruch eines Vertreters, dem ein Bezirk zugewiesen ist - Geschäftsabschlüsse ohne Beteiligung des Unternehmers)
(2008/C 64/16)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Paul Chevassus-Marche
Beklagte: Groupe Danone, Société Kro beer brands SA (BKSA), Société Évian eaux minérales d'Évian SA (SAEME)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Cour de cassation — Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. L 382, S. 17) — Verletzung des Handelsvertretervertrags — Provision, die dem Handelsvertreter zusteht, dem ein bestimmter Bezirk oder Kundenkreis zugewiesen ist — Bestehen eines Anspruchs auf diese Provision, wenn der Vertretene weder unmittelbar noch mittelbar Einfluss auf die zwischen einem Dritten und einem Kunden aus dem Bezirk, der dem Vertreter zugewiesen wurde, abgeschlossenen Geschäfte ausübte
Tenor
Art. 7 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist so auszulegen, dass ein Handelsvertreter, dem ein bestimmter Bezirk zugewiesen ist, keinen Anspruch auf Provision für ein Geschäft hat, das ein Kunde, der diesem Bezirk angehört, mit einem Dritten abgeschlossen hat, ohne dass der Unternehmer unmittelbar oder mittelbar an diesem Geschäft beteiligt war.
(1) ABl. C 69 vom 24.3.2007.
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