21.6.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 158/6
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-39/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Nationale Regelung, nach der Diplome, die den Zugang zum Beruf des Krankenhausapothekers eröffnen, nicht anerkannt werden - Nichtumsetzung der Richtlinie)
(2008/C 158/08)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: H. Støvlbæk und R. Vidal Puig)
Beklagter: Königreich Spanien (Bevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Mangelnde Umsetzung der Richtlinie Nr. 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19, S. 16), in Bezug auf den Beruf des Krankenhausapothekers
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, verstoßen, dass es nicht alle erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um diese Richtlinie hinsichtlich des Berufs des Krankenhausapothekers umzusetzen.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 82 vom 14.4.2007.
Full & Egal Universal Law Academy