21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/6
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 22. Dezember 2008 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel de Liège — Belgien) — État belge — SPF Finances/Les Vergers du Vieux Tauves SA
(Rechtssache C-48/07) (1)
(Körperschaftsteuer - Richtlinie 90/435/EWG - Muttergesellschaft - Kapitalbeteiligung - Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen)
(2009/C 44/09)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour d'appel de Liège
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: État belge — SPF Finances
Beklagter: Les Vergers du Vieux Tauves SA
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'Appel de Liège (Belgien) — Auslegung der Art. 3, 4 und 5 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6) — Begriff der Beteiligung am Kapital einer Tochtergesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist — Genügt für den Abzug der ausgezahlten Dividenden ein Nießbrauch an den Kapitalanteilen oder ist eine Beteiligung mit vollen Eigentumsrechten erforderlich?
Tenor
Der Begriff des Anteils am Kapital einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten umfasst nicht die Innehabung des Nießbrauchs an Anteilen.
Wenn ein Mitgliedstaat jedoch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der bezogenen Dividenden sowohl die Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer anderen gebietsansässigen Gesellschaft bezieht, an der sie Anteile in Volleigentum hält, als auch die Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer anderen gebietsansässigen Gesellschaft bezieht, an der sie Anteile in Nießbrauch hält, von der Steuer befreit, muss er gemäß den vom EG-Vertrag garantierten, für grenzüberschreitende Sachverhalte geltenden Verkehrsfreiheiten für die Zwecke der Steuerbefreiung der bezogenen Dividenden dieselbe steuerliche Behandlung den Dividenden zuteil werden lassen, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft bezieht, an der sie Anteile in Volleigentum hält, und solchen Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft bezieht, die Anteile in Nießbrauch hält.
(1) ABl. C 82 vom 14.4.2007.
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