15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/10
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 1. Juli 2008 (Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Efeteio Athinon — Griechenland) — Motosykletistiki Omospondia Ellados NPID (MOTOE)/Elliniko Dimosio
(Rechtssache C-49/07) (1)
(Art. 82 EG und 86 EG - Begriff „Unternehmen“ - Vereinigung ohne Erwerbszweck, die in Griechenland die Fédération internationale de motocyclisme vertritt - Begriff „wirtschaftliche Tätigkeit“ - Besondere gesetzliche Befugnis, eine Einverständniserklärung zu Anträgen auf Genehmigung der Durchführung von Motorradrennen abzugeben - Parallele Ausübung von Tätigkeiten wie Veranstaltung von Motorradrennen und Abschluss von Sponsoring-, Werbe- und Versicherungsverträgen)
(2008/C 209/13)
Verfahrenssprache: Griechisch
Vorlegendes Gericht
Dioikitiko Efeteio Athinon
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Motosykletistiki Omospondia Ellados NPID (MOTOE)
Beklagter: Elliniko Dimosio
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Dioikitiko Efeteio Athinon — Auslegung der Art. 82 EG und 86 EG — Begriff „Unternehmen“ — Gemeinnütziger Automobilclub (ELPA), der den Internationalen Motorradverband in Griechenland vertritt und allein befugt ist, Rennen im Bereich des Motorsports zu genehmigen — Club, der zugleich wirtschaftliche Tätigkeiten in der Form des Abschlusses von Werbe-, Versicherungs und Sponsoringverträgen sowie der Finanzierung der Preise ausübt
Tenor
Eine juristische Person, deren Tätigkeit nicht nur darin besteht, an den Verwaltungsentscheidungen über die Genehmigung der Durchführung von Motorradrennen mitzuwirken, sondern auch darin, selbst solche Rennen zu veranstalten und in diesem Rahmen Sponsoring-, Werbe- und Versicherungsverträge abzuschließen, fällt in den Anwendungsbereich der Art. 82 EG und 86 EG. Diese Artikel stehen einer nationalen Regelung entgegen, die einer juristischen Person, die Motorradrennen veranstaltet und in diesem Rahmen auch Sponsoring-, Werbe- und Versicherungsverträge abschließt, die Befugnis verleiht, ihr Einverständnis zu Anträgen auf Genehmigung der Durchführung solcher Rennen zu erklären, ohne dass diese Befugnis Beschränkungen, Bindungen und einer Kontrolle unterliegt.
(1) ABl. C 95 vom 28.4.2007.
Full & Egal Universal Law Academy