29.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 79/7
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-58/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/110/EG - Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 79/11)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durante und A. Alcover San Pedro)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. L 321, S. 26) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 69 vom 24.3.2007.
Full & Egal Universal Law Academy