9.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 116/8
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 13. März 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-81/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/59/EG - Abfallbewirtschaftungspläne für Schiffsabfälle)
(2008/C 116/13)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und K. Simonsson)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: S. Chala und I. Pouli)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände — Erklärung der Kommission (ABl. L 332, S. 81) nachzukommen
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 Abs. 1 und 16 Abs. 1 der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände verstoßen, dass sie keine Abfallbewirtschaftungspläne für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände aufgestellt, genehmigt und durchgeführt hat.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 69 vom 24.3.2007.
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