29.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 79/8
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 31. Januar 2008 — Angel Angelidis/Europäisches Parlament
(Rechtssache C-103/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Beamte - Beurteilung - Alleinbeurteilender - Voraussetzungen - Anhörung des vorherigen direkten Vorgesetzten - Keine Änderung der dienstlichen Verwendung - Begründung - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)
(2008/C 79/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Angel Angelidis (Prozessbevollmächtigter: É. Boigelot, avocat)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Mustapha Pacha und A. Lukošiūtė)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 5. Dezember 2006, Angelidis/Parlament (T-416/03), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung seiner Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 und auf Ersatz des Schadens, der ihm durch Fehler in der streitigen Beurteilung und durch deren verspätete Erstellung entstanden sein soll, abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Angelidis trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments.
(1) ABl. C 129 vom 9.6.2007.
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